aktualisiert am 30.08.2017
Copyright: Claudine Holliger, fotoholli.ch
AGB’s
Vorbemerkung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln
für die Nutzung der Dienstleistung von Gschwind-Pferdetransport. Für den grenzüber-
schreitenden Transport, muss ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorliegen.
Leistungen
Transportaufträge müssen schriftlich erfolgen (Offerten Formular (Web-Seite) ausgeschlossen
Notfall-Pferdetransporte.
Kosten
Der zu erwartende Betrag wird direkt bei Übergabe des Pferdes bar beglichen, oder auf
Rechnungsstellung zahlbar innert 30 Tagen. Eine davon abweichende Teilzahlung per
Überweisung kann in Einzelfällen vorab schriftlich vereinbart werden.
Beginn und Ende des Auftrags
Der Auftrag beginnt und endet mit Abfahrt bzw. Ankunft des Standortes Bättwil.
Be- und Entladen
Konnte das Pferd nach einer den Umständen entsprechenden Zeit nicht verladen werden,
hat der Transporteur das Recht, den Verladevorgang im Sinne des Pferdes, abzubrechen.
Falls der Transporteur das Fahrzeug nicht oder nicht rechtzeitig zu dem vereinbarten
Zeitpunkt bereitstellen kann, so setzt er darüber den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis.
Der Auftraggeber teilt dem Transporteur daraufhin unverzüglich mit, ob er mit der späteren
Bereitstellung einverstanden ist oder ob er den Vertrag kündigen will.
Bekanntlich kann es Verzögerungen- bzw. Verspätungen oder Stornierungen durch
Unstimmigkeiten, Defekte, etc. geben. Wir übernehmen keine Haftung für daraus resultierende
Mehrkosten oder Schäden.¨
Durchführung
Alle Transporte werden ausschließlich aufgrund der aktuell gültigen
Transporttierschutzverordnung durchgeführt. Transporte können mit Transportgamaschen oder
–Bandagen durchgeführt werden. Sie müssen vom Auftraggeber gestellt und angebracht
werden.
Das zu transportierende Pferd muss halfterführig sein und den angebundenen Zustand
kennen. Transporte von Fohlen unter einem Jahr müssen vorher angekündigt werden.
Versorgung während des Transportes
Die Fütterung und Tränkung während des Transports obliegt dem Transporteur. Wasser und
Heu wird vom Transporteur gestellt. Anderweitiges Futter ist vom Auftraggeber mitzugeben.
Pausen zum Füttern und Tränken werden häufiger, als gesetzlich vorgeschrieben, eingelegt.
Jedes Pferd muss vor Transportbeginn normal gefüttert werden. Dies obliegt dem
Auftraggeber oder einem Bevollmächtigten.
Mitnahme von Personen
Die Mitnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Mitnahme von Gegenständen
Die Mitnahme von Gegenständen, wie z.B. Sättel oder Zubehör ist nach vorheriger Absprache
möglich, erfolgt jedoch ohne jegliche Haftung gegen Beschädigung oder Diebstahl.
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass gemäß internationalen und internationalen
Bestimmungen erforderliche Equidenpass für das zu transportierende Pferd während des
Transports mitgeführt wird und kommt für alle Schäden und ggf. verhängte Strafen bei
Zuwiderhandlung auf.
Haftung
Geltungsbereich der Transportversicherung: Transporte mit Abgangs- und Bestimmungsort
innerhalb der EU/EFTA-Staaten.
Versichert sind Verlust durch Tod, behördliche oder verfügbare Notschlachtung, soweit dieser
Verlust durch ein qualifizierten Unfall oder durch Sturz der Tiere während der Verladung,
Umladung oder Ausladung entstanden ist.
Die von dem zu transportierenden Pferd verursachten Schäden am Transportmittel trägt der
Auftraggeber oder dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Schadensanzeige
Jeglicher Schaden ist dem Auftragnehmer unverzüglich spätestens zum Ende des Auftrags
anzuzeigen. Wird ein Schaden nicht angezeigt, wird vermutet, dass das Pferd in
vertragsgemäßem Zustand transportiert wurde. Diese Vermutung gilt auch bei äusserlich nicht
sofort erkennbaren Schäden. Die Schadensanzeige mussl schriftlich erfolgen.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Dornach
076’382’15’20
Gschwind Pferdetransporte