Home über mich Reinigungsservice Offerte anfordern Medien AGB's Gästebuch Kontakt Links
aktualisiert am 30.08.2017                                         Copyright: Claudine Holliger, fotoholli.ch
AGB’s
Vorbemerkung Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung der Dienstleistung von Gschwind-Pferdetransport. Für den grenzüber- schreitenden Transport, muss ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorliegen. Leistungen Transportaufträge müssen schriftlich erfolgen (Offerten Formular (Web-Seite) ausgeschlossen Notfall-Pferdetransporte. Kosten Der zu erwartende Betrag wird direkt bei Übergabe des Pferdes bar beglichen, oder auf Rechnungsstellung zahlbar innert 30 Tagen. Eine davon abweichende Teilzahlung per Überweisung kann in Einzelfällen vorab schriftlich vereinbart werden. Beginn und Ende des Auftrags Der Auftrag beginnt und endet mit Abfahrt bzw. Ankunft des Standortes Bättwil. Be- und Entladen Konnte das Pferd  nach  einer  den Umständen entsprechenden Zeit nicht verladen werden,  hat der  Transporteur das  Recht,  den  Verladevorgang  im  Sinne des Pferdes, abzubrechen. Falls  der  Transporteur das Fahrzeug  nicht oder nicht  rechtzeitig  zu dem vereinbarten  Zeitpunkt bereitstellen kann, so setzt er darüber den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis. Der Auftraggeber teilt  dem Transporteur  daraufhin unverzüglich mit, ob er mit der späteren Bereitstellung einverstanden ist oder ob er den Vertrag kündigen will. Bekanntlich kann es  Verzögerungen- bzw. Verspätungen oder Stornierungen durch Unstimmigkeiten, Defekte, etc. geben. Wir übernehmen keine Haftung für daraus resultierende Mehrkosten oder Schäden.¨ Durchführung Alle Transporte werden ausschließlich aufgrund der aktuell gültigen Transporttierschutzverordnung durchgeführt. Transporte können mit Transportgamaschen oder –Bandagen durchgeführt werden. Sie müssen vom Auftraggeber gestellt und angebracht werden. Das zu transportierende Pferd muss halfterführig sein und den angebundenen Zustand kennen. Transporte von Fohlen unter einem Jahr müssen vorher angekündigt werden. Versorgung während des Transportes Die Fütterung und Tränkung während des Transports obliegt dem Transporteur. Wasser und Heu wird vom Transporteur gestellt. Anderweitiges Futter ist vom Auftraggeber mitzugeben. Pausen zum Füttern und Tränken werden häufiger, als gesetzlich vorgeschrieben, eingelegt. Jedes Pferd muss vor Transportbeginn normal gefüttert werden. Dies obliegt dem Auftraggeber oder einem Bevollmächtigten. Mitnahme von Personen Die Mitnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Mitnahme von Gegenständen Die Mitnahme von Gegenständen, wie z.B. Sättel oder Zubehör ist  nach vorheriger Absprache möglich, erfolgt jedoch ohne jegliche Haftung gegen Beschädigung oder Diebstahl. Pflichten des Auftraggebers Der  Auftraggeber  trägt dafür  Sorge,   dass gemäß  internationalen  und internationalen  Bestimmungen  erforderliche  Equidenpass  für  das  zu transportierende  Pferd während  des Transports mitgeführt wird  und kommt für alle Schäden und ggf. verhängte Strafen bei Zuwiderhandlung auf.   Haftung Geltungsbereich der Transportversicherung: Transporte mit Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb der EU/EFTA-Staaten. Versichert sind Verlust durch Tod, behördliche oder verfügbare Notschlachtung, soweit dieser Verlust durch ein qualifizierten Unfall oder durch Sturz der Tiere während der Verladung, Umladung oder Ausladung entstanden ist.    Die von dem zu transportierenden Pferd verursachten Schäden am Transportmittel trägt der Auftraggeber oder dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung. Schadensanzeige Jeglicher Schaden ist dem Auftragnehmer unverzüglich spätestens zum Ende des Auftrags anzuzeigen. Wird ein Schaden nicht angezeigt, wird vermutet, dass das Pferd in vertragsgemäßem Zustand transportiert wurde. Diese Vermutung gilt auch bei äusserlich nicht sofort erkennbaren Schäden. Die Schadensanzeige mussl schriftlich erfolgen. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Dornach
076’382’15’20
Gschwind Pferdetransporte
AGB's